Länder
S&H Hundewelt Wandertouren  ›  WANDERN MIT HUND  ›  Einreisebestimmungen

Länderspezifische Einreisebestimmungen für unsere Hundewandertouren

Innerhalb Europas reist du mit Hund grundsätzlich problemlos. Für die meisten Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen. Hier gibt es eine einheitliche Regelung, was für die Einreise mit Hund erforderlich ist. Dennoch empfehlen wir, den Urlaub mit Hund - vor allem, wenn er ins Ausland führt - gut vorzubereiten.

EU-weit ist grundsätzlich notwendig:
* EU-Heimtierausweis
* Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung des Hundes
* Gültige Tollwutimpfung

Neben der geeigneten Ausrüstung für den Vierbeiner, Medikamenten oder Impfungen, ist es wichtig die Einreisebestimmungen der zu bereisenden Länder zu kennen.
Wir haben uns schlau gemacht und informieren Dich im Anschluss ausführlicher über die Länder, die wir mit der Hundewelt bereisen. Wir beziehen uns dabei auf offizielle Quellen.

HundReise
Einreisezubehör

EU-weit notwendig

Für die meisten Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmngen. Hier gibt es eine einheitliche Regelung, was für die Einreise mit Hund erforderlich ist.

Heimtierausweisklein

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist ein amtliches Dokument, das ein Tierhalter bei Grenzüberschreitung mit seinem Haustier verpflichtend mit sich führen muss. Der Ausweis gibt Auskunft darüber, dass ein aktuell wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht.

Mikrochip auslesen

Microchip zur Identifizierung

Jeder Hund muss mit einem Mikrochip oder einer klar lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Der Mikrochip muss den internationalen Standards entsprechen (ISO 11784/11785).

Impfung

Gültige Tollwutimfpung

In Deutschland wird eine Tollwutimpfung empfohlen, ist aber behördlich nicht verpflichtend. Bei Teilnahme an einer Hunde-Gruppenreise ist der Impfnachweis zum Schutz aller teilnehmenden Hunde Pflicht. Ebenso bei Grenzübertritt.
Bei einer Erstimpfung darfst du erst 21 Tage nach der Impfung reisen.

Unsere Reiseländer
Hier findest Du eine Übersicht über die Vorgaben der von uns bereisten Länder
  • Basis sind die EU Reisebestimmungen - oben beschrieben
  • Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich auf Gemeindeebene geregelt. Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich immer dabei zu haben, und im Bedarfsfall beides anzulegen.
  • Mittlerweile gilt vielerorts Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen (z.B. Parkanlagen).
  • Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist nicht gestattet.
  • Bei Fahrten mit einigen Bergbahnen (Großraumgondeln) und öffentlichen Verkehrsmitteln nimmt die Maulkorbpflicht zu.
  • Die Beseitigung von Hundeexkrementen ist Pflicht
Zu unseren Österreichtouren
  • Basis sind die EU Reisebestimmungen - oben beschrieben
  • Welpen dürfen nach Italien offiziell erst ab einem Alter von 15 Wochen einreisen.
  • Eine Haftpflicht-Versicherung für Hunde ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Für den privaten Urlaub dürfen maximal fünf Hunde nach Italien eingeführt werden.

Zusätzliche Empfehlungen von uns:
Neben dem Beachten oben genannter Regeln ist die Leinenpflicht und ein Hunde-Maulkorb für Italien ein Thema. In öffentlichen Verkehrsmitteln und großen Kabinenbergbahnen wird dies meistens verlangt.

Allgemeiner Hundeschutz vor Parasiten:
Im Sommer helfen Zecken- und Flohschutz Kombipräparate für Hunde. Sie können eine Übertragung von Borreliose durch Zecken verhindern. Auch der Schutz vor der Sandmücke sollte beachtet werden. Frag am besten Deinen Tierarzt.

Zu unseren Touren in Italien
  • Basis sind die EU Reisebestimmungen - oben beschrieben
  • Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, sind Einreisebestimmungen für Hunde jedoch nahezu identisch mit der EU-Richtlinie.
  • In einigen Kantonen gelten Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. Grundsätzlich ist man in der Schweiz hier sehr großzügig.
  • In den ausgewiesenen Nationalparks ist das Mitführen von Hunden (auch an der Leine) nicht erlaubt.
  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist verboten
Unsere Schweizer Touren

Wir wandern mit Hund im Triglav-Nationalpark. Hier sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu halten. Alle weiteren Infos findest du hier.

Leider hängt es von der jeweiligen Transportagentur ab, ob Du deinen Hund im Bus mitnehmen darfst. Zwischen Kranjska Gora und Bovec ist das zum Beispiel nicht erlaubt. Wir müssen daher auf private Taxiunternehmen zurückgreifen.

Wanderurlaub mit Hund in Slowenien
Noch mehr Informationen zur Ländereinreisebestimmungen

Wir haben euch oft auftretende Fragen zum Thema Ländereinreisebestimmungen für Hunde gelistet. Bestimmt ist viel Informatives für euch dabei. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Angaben ändern. Für ihre Richtigkeit kann unsererseits keine Gewähr übernommen werden. Es kann trotz EU-Bestimmungen zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Wir empfehlen, sich frühzeitig vor Beginn der Reise bei zuständigen Behörden zu erkundigen. Wir führen hier die Länder auf, in denen wir unsere geführten Wanderungen mit Hund anbieten. Bei Unklarheiten unterstützen wir Dich gerne.

Gibt es einheitliche Reisebestimmungen in der EU?

In der EU gibt es grundsätzlich einheitliche Einreisebestimmungen für Hunde, jedoch mit bestimmten länderspezifischen Regelungen, die in einigen Fällen zusätzlich gelten können.

Die wichtigsten EU-weiten Bestimmungen umfassen:
Mikrochip: Hunde müssen mit einem Mikrochip (ISO 11784/11785) identifiziert sein, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen.
Tollwutimpfung: Der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise in die EU erfolgt sein und darf nicht abgelaufen sein. Für Welpen unter 12 Wochen gibt es Sonderregelungen, da sie in der Regel noch nicht geimpft werden dürfen.
EU-Heimtierausweis: Der Hund benötigt einen EU-Heimtierausweis, der die Impfungen und die Identifikation des Tieres dokumentiert.

Trotz dieser EU-weiten Regelungen gibt es von Land zu Land Unterschiede, besonders in Bezug auf zusätzliche Anforderungen wie die Bandwurmbehandlung, Impfanforderungen oder sogar spezifische Einfuhrvoraussetzungen. Es ist daher ratsam, sich vor der Reise über die konkreten Anforderungen des Ziellandes zu informieren.

Welche Impfungen sind für Einreisen erforderlich?

Für die Einreise von Hunden in die EU sind in erster Linie folgende Impfungen erforderlich:
Tollwutimpfung
Diese ist die wichtigste und obligatorische Impfung für Hunde, die in die EU einreisen. Der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein, und die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
Sie muss in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.
Für Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, gibt es eine Ausnahme, da sie in der Regel noch nicht geimpft werden können.
Zusätzlich gibt es einige länderspezifische Regelungen, die weitere Impfungen oder Behandlungen verlangen könnten:
Bandwurmbehandlung:
Diese ist erforderlich, wenn du mit deinem Hund nach Irland, Großbritannien, Finnland, Norwegen oder Malta reist.
Der Hund muss innerhalb von 120 Stunden (5 Tagen) vor der Einreise in diese Länder eine Bandwurmbehandlung (gegen Echinococcus spp.) erhalten haben. Diese Behandlung muss von einem Tierarzt durchgeführt und im Heimtierausweis dokumentiert werden.
Andere Impfungen:
In einigen Ländern gibt es keine weiteren verpflichtenden Impfungen für die Einreise, aber es ist sinnvoll, sicherzustellen, dass der Hund alle Standardimpfungen für Hunde erhalten hat (z. B. gegen Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, etc.), auch wenn diese nicht direkt für die Einreise erforderlich sind.
Manche Länder empfehlen auch eine Impfung gegen Leishmaniose oder andere Krankheiten, besonders bei Reisen aus bestimmten Regionen.

Wie alt muss der Hund mindestens sein, um einreisen zu dürfen?

Ein Hund muss mindestens 12 Wochen alt sein, um in die EU einzureisen, da dies das Mindestalter für die Tollwutimpfung ist. Die Tollwutimpfung darf erst ab diesem Alter verabreicht werden, und die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise in die EU erfolgt sein, damit sie gültig ist.

Es gibt jedoch keine Ausnahmen vom Mindestalter für die Tollwutimpfung.

Gibt es Einschränkungen für bestimmte Hunderassen in Österreich?
  • Rassenspezifische Auflagen:
    In Österreich dürfen Hunde von bestimmten Rassen, die als gefährlich gelten, nur unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Hund gegebenenfalls einem Wesenstest unterzogen werden muss, um seine Gefährlichkeit zu überprüfen.
    Hunde wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Rottweiler gehören zu den Rassen, für die die Einfuhr in einige Bundesländer (insbesondere Wien) eingeschränkt oder an Auflagen geknüpft sein kann.
  • Maßnahmen bei der Einreise:
    Hunde von gefährlichen Rassen, die in Österreich einreisen, müssen oft mit zusätzlichen Auflagen wie z. B. einem Maulkorb oder an der Leine unterwegs sein.
    Es empfiehlt sich, sich vor der Einreise bei den zuständigen Behörden oder dem österreichischen Landwirtschaftsministerium zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Gibt es Einschränkungen für bestimmte Hunderassen in die Schweiz?

In der Schweiz gibt es Einschränkungen für die Haltung und Einreise von Hunden bestimmter Rassen, insbesondere für solche, die als potenziell gefährlich gelten.
Zu den häufig als gefährlich eingestuften Rassen gehören unter anderem:
* Pitbull Terrier
* American Staffordshire Terrier
* Rottweiler
* Bullterrier
* Tosa Inu
* Dogo Argentino
* Mastiff-Rassen
Diese Vorschriften sind jedoch nicht landesweit einheitlich, sondern können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich vor der Haltung oder Einreise eines Hundes bei den zuständigen kantonalen Behörden zu informieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Gibt es Einschränkungen für bestimmte Hunderassen in Italien?

In Italien gibt es tatsächlich Einschränkungen für die Einreise bestimmter Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Datu zählen:
* Pitbull Terrier
* American Staffordshire Terrier
* Rottweiler
* Bullterrier
* Tosa Inu
* Dogo Argentino
* Mastiff-Rassen
Die Einreise ist in der Regel nicht vollständig verboten, aber es können zusätzliche Anforderungen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht, Wesenstests oder spezielle Haftpflichtversicherungen notwendig sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei den zuständigen italienischen Behörden oder der Botschaft zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und es keine Probleme bei der Einreise gibt.

Wie gehe ich vor, wenn mein Hund während der Reise medizinische Hilfe benötigt?

Wenn dein Hund während der Reise medizinische Hilfe benötigt, ist es wichtig, schnell und effektiv zu handeln, um sicherzustellen, dass er die richtige Behandlung erhält. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:
* Bevor du eine Reise antrittst, informiere dich über die medizinischen Einrichtungen und Notfalltierarztpraxen an deinem Zielort oder entlang deiner Reiseroute. Das kann besonders wichtig sein, wenn du in einem anderen Land oder in abgelegene Gegenden reist. Du kannst nach Tierkliniken, Notfall-Tierärzten oder Tierarzt-Hotlines suchen. Notiere dir diese Kontaktdaten und deren Öffnungszeiten.
Notfallapotheke für den Hund
Es ist eine gute Idee, eine Notfallapotheke für deinen Hund mitzunehmen. Diese sollte grundlegende Medikamente und Hilfsmittel enthalten, wie:
* Schmerzmittel, die vom Tierarzt empfohlen wurden
* Verbandsmaterial (z. B. sterile Tücher, Bandagen, Wundsalbe)
* Desinfektionsmittel
* Beruhigungsmittel oder Anti-Angst-Medikamente, falls dein Hund zu Stress neigt
* Nahrungsergänzungsmittel, die dein Hund regelmäßig benötigt

  • Wenn dein Hund während der Reise akut medizinische Hilfe benötigt, solltest du umgehend einen Tierarzt aufsuchen. Das kannst du folgendermaßen tun:
    Suche über Google Maps nach nahegelegenen Tierkliniken oder Notfall-Tierärzten. Die Suche mit Begriffen wie „Tierarzt in der Nähe“ oder „Notfall-Tierarzt in der Nähe“ wird dir helfen, Einrichtungen in deiner Nähe zu finden.
    Verwende Apps oder Websites, die speziell darauf ausgelegt sind, Tierärzte in deiner Umgebung zu finden (z. B. "Pet Emergency" Apps oder Websites von Tierschutzorganisationen).
  • Wenn du im Ausland bist, kann es hilfreich sein, bei deinem Hotel, Gasthaus oder der örtlichen Polizei nach einem Tierarzt zu fragen.
  • Wenn du den Tierarzt erreichst, erkläre so schnell wie möglich das Problem und gebe so viele Informationen wie möglich über den Zustand deines Hundes (Symptome, Dauer der Krankheit oder Verletzung, eventuelle Vorerkrankungen).
  • Bereite wichtige Unterlagen vor, wie die Gesundheitsgeschichte deines Hundes (Impfungen, chronische Erkrankungen) und falls vorhanden, Reiseimpfungen oder Medikamentenpläne.
    Notfallbehandlung und Transport
  • Wenn es notwendig ist, deinen Hund zu einem Tierarzt zu transportieren, stelle sicher, dass du ihn sicher und ruhig transportierst. Wenn dein Hund stark verletzt oder in sehr schlechtem Zustand ist, transportiere ihn sanft und sicher (z. B. in einer Tragetasche oder einer stabilen Box).
  • Falls der Hund panisch oder sehr ängstlich ist, versuche, ihn zu beruhigen, um seine Belastung während des Transports zu minimieren.
  • Überprüfe, ob du eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung für deinen Hund abgeschlossen hast, die Notfallbehandlungen während der Reise abdeckt. Falls nicht, erkundige dich vorab nach den Kosten der Behandlung, da diese je nach Land stark variieren können.
    Manche Länder haben auch Notfall-Tierarzt-Hotlines, bei denen du zunächst telefonische Hilfe bekommen kannst, bevor du zum Tierarzt gehst.
Welche Regeln gelten für die Mitnahme von Hundefutter über Grenzen hinweg?
  • Innerhalb der EU gibt es wenig Einschränkungen für Hundefutter, solange es für den persönlichen Gebrauch vorgesehen ist und keine verbotenen Zutaten enthält.
  • Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern sind strengere Regelungen zu beachten, insbesondere, wenn das Hundefutter tierische Bestandteile enthält. Es ist in der Regel nur eine geringe Menge für den persönlichen Gebrauch erlaubt (max. 2 kg).
  • Bei der Mitnahme von Hundefutter solltest du dich immer über die genauen Vorschriften des Ziellandes informieren, insbesondere wenn du aus einem Drittland einreist.
Wenn mein Hund sich am Berg eine Verletzung zuzieht, wie wird er dann geborgen?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine Mitgliedschaft im Alpenverein abzuschliessen. Die Jahresbeiträge sind sehr moderat und in diesem Zuge kannst du als Mitglied des Alpenvereins eine Hundebergeversicherung abschließen. Diese kostet dich aktuell 12,00 Euro pro Jahr. Sie tritt ein, wenn dem Hund am Berg etwas zustößt oder auch, wenn du einen Unfall hast und der Hund bei dir bleiben soll.

Gibt es Quarantänevorschriften für bestimmte Länder?

Ja, viele Länder haben Quarantänevorschriften für Hunde, um die Ausbreitung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern. Diese Vorschriften variieren je nach Land, und es gibt spezifische Anforderungen an Impfungen, Gesundheitsbescheinigungen und manchmal auch Quarantäneaufenthalte.

Einige Länder, die strikte Quarantänevorschriften haben, sind zum Beispiel:
Vereinigtes Königreich (UK) – Hunde müssen eine Tollwutimpfung und einen Mikrochipnachweis haben. Je nach Herkunftsland kann auch eine Quarantäne erforderlich sein, es sei denn, bestimmte Bedingungen werden erfüllt (z. B. der „PET Travel Scheme“).

Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von S&H Hundewelt Wandertouren auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Google Tag Manager
Verwendungszweck:

Einbindung von Google Analytics über den Google Tag Manager. Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.
Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)
Verwendete Technologien: Cookies
Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Google Analytics
Verwendungszweck:

Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.

Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)

Verwendete Technologien: Cookies

verwendete Cookies: ga, _gat, gid, _ga, _gat, _gid,

Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Hotjar
Verwendungszweck:

Cookies von Hotjar für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.

Anbieter: Hotjar Ltd. (Malta)

Verwendete Technologien: Cookies

verwendete Cookies: hjSessionBenutzer{site_id} (365 Tage) , _hjid (365 Tage), _hjFirstSeen (30 Minuten, verlängert sich bei Benutzeraktivität), _hjHasCachedUserAttributes (Dauer der Sitzung), _hjUserAttributesHash (Dauer 2 Minuten, wird alle 30 Sekunden erweitert), _gid,

Ablaufzeit: Finden Sie jeweils hinter dem Cookie in Klammern.

Datenschutzhinweise: https://www.hotjar.com/legal/policies/privacy/de/

Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy